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Antragsfrist für Corona-Sonderprogramm ist abgelaufen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ auf den Weg gebracht. Mit 100 Millionen Euro unterstützt der Bund kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich bedroht sind. Mit dem Sonderprogramm sollen Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden.

Antragsberechtigt waren Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und -begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der kirchlichen, politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Update: Auch für katholische Einrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts konnten Anträge gestellt werden, soweit

  • die Einrichtung zum Feld der Jugendarbeit gem. § SGB VIII gehört.
  • die Einrichtung damit nicht vorranging für kirchliche Zwecke (wie zum Beispiel Exerzitienhaus) genutzt wird.
  • die Einrichtung sich erkennbar an junge Menschen richtet und auch überwiegend von jungen Menschen genutzt wird.

Für die Beantragung der Mittel mussten die Einrichtungen einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett.

Anträge konnten vom 1. September bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Die Frist ist abgelaufen.

Die Anträge für katholische Kinder- und Jugendbildungsstätten und Unterkünfte mit Angeboten rund um Kinder- und Jugendarbeit bearbeitet das Jugendhaus Düsseldorf. Dort werden die Anträge geprüft und gesammelt an den Deutschen Bundesjugendring (DBJR) weitergeleitet, der die Hilfen auszahlt.

Fragen beantwortet auch die BAG Katholisches Jugendreisen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Links zum Thema:

Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Sonderprogramm

Fragen und Antworten zum Sonderprogramm

Richtlinien für das Sonderprogramm