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Fachtagung Reiserecht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt bereits die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die auch im Arbeitsfeld des Kinder- und Jugendreisens zur Anwendung kommt. Neu sind u.a. Regelungen zur Reisevermittlung und Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Dadurch können auch beispielsweise Jugendbildungsstätten zum Reiseveranstalter werden. Auch wurden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert.

Ab wann man jedoch als Reiseveranstalter gilt, führt besonderes für ehrenamtliche Organisatoren von Ferienfreizeiten zu Verunsicherung.

Dieser Frage wollen wir in der Fachtagung nachgehen und aufzeigen, welche Auflagen dann zu erfüllen sind und wie man sich gegen evtl. neue Risiken absichern kann.

Neben dem fachlichen Input gibt es genügend Zeit zu individuellen Nachfragen.

Zielgruppe:

Haupt- und Ehrenamtliche, die für die Planung und Organisation von Ferienfreizeiten und Reisen verantwortlich sind, Leitungskräfte von Beherbergungsbetrieben, am Thema Interessierte

Programminhalte:

  • Ab wann fällt man überhaupt unter die Regelungen des Reiserechts?
  • Welche Verpflichtungen sind damit verbunden?
  • Ab wann werden (Jugend-)Unterkünfte als Reiseveranstalter eingestuft und wie können sie dies ggf. umgehen?
  • Vermittlung verbundener Reiseleistungen – was ist zu beachten?
  • Welche Muster- und Formblätter müssen der Buchung zugrunde gelegt werden?
  • Welche Versicherungen sind notwendig bzw. müssen bestehende Versicherungen erweitert werden (erweiterte Haftung)?
  • Die Notwendigkeit von Angaben zur Barrierefreiheit: Wie müssen diese verfasst sein? Was muss angegeben werden?

Die Fachtagung gibt darüber hinaus auch Empfehlungen für Jugendverbände und andere Kleinveranstalter, die meist ehrenamtlich arbeiten.

Montag, den 25.11.2019

ab 10.30 Uhr         Ankunft und Stehkaffee

10.45 Uhr              Begrüßung und Beginn

                             Block 1

Einführung in das Reiserecht & Klärung von Grundsatzfragen: Wer ist bzw. sind wir Reiseveranstalter? Gibt es Ausnahmen? Warum muss das alles sein ....          

13.00 Uhr              Mittagessen

13:45 Uhr              Block 2

Es geht ins Detail: Informationspflichten, Teilnahmebedingungen, Versicherungsfragen etc.

15.00 Uhr              Kaffeepause

15.15 Uhr              Block 3

Workshop: wir bauen uns Teilnahmebedingungen und ein Anmeldeformular

Gelegenheit zu individuellen Nachfragen

16:30 Uhr              Ende der Veranstaltung     

Referent:

Stefan Obermeier, Kanzlei Obermeier & Laymann, München, www.ra-obermeier.de

Stefan Obermeier war 15 Jahre ehrenamtlich als Jugendleiter und Vorsitzender beim Kreisjugendring Fürstenfeldbruck tätig, auch aktuell engagiert er sich noch im Vorstand von Jugendverbänden. Seit 1994 ist er in seinem Beruf als Rechtsanwalt (wo er auch im Reiserecht tätig ist) in der Beratung von Jugendorganisationen und Trägern sowie als Referent in der Aus- und Weiterbildung tätig.

 

Informationen zur Veranstaltung

Datum 25.11.2019, 10:30
Ende 25.11.2019, 16:30
Stichtag, Anmeldungsende 25.10.2019, 23:55
Preis 65,00 € inkl. Tagungsverpflegung/ -getränke und Handouts; für Schnellbucher bis zum 18.10.2019, für BAG-Mitglieder und für Studierende: 45,00 €
Veranstaltungsort Das Spenerhaus

Für diese Veranstaltung werden keine Anmeldungen mehr angenommen.